Die Fusion Grossfreiburgs ist zurzeit eines der Vorzeigeprojekte im Kanton Freiburg. Die Ausgangslage ist aussergewöhnlich. Eine konstituierende Versammlung wurde ernannt, um die Vereinigung von 9 Gemeinden aus dem Einzugsgebiet Grossfreiburgs durchzuführen: Avry, Belfaux, Corminboeuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne. Die Delegierten der Gemeinden bildeten im Rahmen der konstituierenden Versammlung acht Arbeitsgruppen, in welchen sie während eines Jahres die unterschiedlichsten Themen – von sprachlicher Identität, über Technik und Finanzen bis hin zu Schulen – bearbeiteten.
Die Veröffentlichung der Vorschläge, welche die Arbeitsgruppen der konstituierenden Versammlung ausgearbeitet haben, ist ein Schlüsselmoment des Prozesses. Wir haben uns dafür entschieden, diese Vorschläge an vier Pressepunkten, über zwei Wochen verteilt, zu präsentieren. Diese intensive Kommunikationsphase erlaubte es – nach langem Warten von einem Jahr – eine Dynamik rund um das Projekt zu schaffen und es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf diese Weise konnte das Projekt ausserdem in ganzer Breite den Medien präsentiert werden. Die Prinzipe der Transparenz sowie der öffentlichen Information, so wie sie im Gesetz verankert sind, lagen diesem Vorgehen zugrunde.
Die konstituierende Versammlung bewilligte den Arbeitsgruppen ihre Vorschläge zur Konsultation vorzulegen. Mit diesem Verfahren, welches vom 13. Mai bis zum 14. Juni 2019 stattfindet, wird die nächste Etappe unserer Informationsstrategie eingeleitet.
Auf Augenhöhe mit den betroffenen Personen der administrativen Versorgung
Im Frühjahr 2019 durften wir eine nationale Pressekonferenz für die Unabhängige Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen organisieren. Die Verantwortlichen der UEK informierten am 11. März 2019 im Medienzentrum des Bundes über verschiedene Massnahmen, mit denen sie die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Aufarbeitung der Geschichte der administrativen Versorgungen in der Schweiz für die Öffentlichkeit zugänglich machen und eine Auseinandersetzung mit den Schicksalen der betroffenen Personen ermöglichen wollen.
Es handelt sich um ein dunkles Kapitel der Schweizer Geschichte: Bis im Jahr 1981 wurde eine grosse Zahl Jugendliche und Erwachsene auf Anordnung von Verwaltungsbehörden in Anstalten weggesperrt. Nicht weil diese Personen eine Straftat begangen hatten, sondern weil ihr Handeln und Lebensstil nicht den damaligen gesellschaftlichen Normen entsprachen. Um dieses Thema aufzuarbeiten, setzte der Bundesrat im Jahr 2014 die UEK Administrative Versorgungen ein.
Nach über vierjähriger Forschungsarbeit veröffentlich die UEK im Jahr 2019 ihre Ergebnisse. Den Auftakt machte sie im März mit der Lancierung der ersten von insgesamt zehn Publikationen. Es handelt sich um einen Portraitband, in dessen Zentrum die Menschen stehen, die von diesen Zwangsmassnahmen betroffen waren. Gleichzeitig lancierte die UEK eine Wanderausstellung durch zwölf Schweizer Städte und ein Lehrmittel, um die Thematik für den Schulunterricht zugänglich zu machen.
Neben den Verantwortlichen der UEK waren an der Konferenz zudem mehrere betroffene Personen involviert, die ihre Erlebnisse schilderten. Die Pressekonferenz weckte landesweit Interesse am Thema und an den Schicksalen der Betroffenen. Insgesamt erschienen in allen Landesteilen rund 25 verschiedene Medienberichte. Neben Artikeln in zahlreichen Print- und Onlinemedien wurden ein Radiobeitrag im «Echo der Zeit» sowie ein TV-Beitrag in der Hauptausgabe der Westschweizer Tagesschau ausgestrahlt.
In der Zusammenarbeit mit der UEK konnten wir unsere Kompetenzen an der Schwelle zwischen Wissenschaft und Politik in einem mehrsprachigen Umfeld einbringen.